Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung – wie geht man am besten vor?

Gastbeitrag Florian Wimmer und Lukas Krainz von Blockpit www.blockpit.io 

Der 31. Mai ist der Stichtag, an dem die Einreichfrist für die Steuererklärung des Steuerjahres 2017 in Deutschland ausläuft. Mit plausibler Begründung hat man bis zum 30. September Zeit. 

Eines vorweg, bevor der informative Teil des Beitrags beginnt: Keine Steuern zu zahlen und dem Thema wenig bis gar keine Relevanz zu schenken birgt auf lange Sicht ein sehr hohes Risiko. Denn vergangene Gerichtsverfahren zur Übergabe von Nutzerdaten bekannter Krypto-Börsen, wie z.B. 13.000 Coinbase-Accounts an die US-Steuerbehörde (IRS) haben gezeigt, dass behördliche Institutionen sich dieses Stück vom Kuchen nicht nehmen lassen werden. So wird auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einiges daransetzen, Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit Kryptowährungen zu unterbinden. 

Quelle: Florian Wimmer und Lukas Krainz von Blockpit www.blockpit.io
Quelle: Florian Wimmer und Lukas Krainz von Blockpit www.blockpit.io

Wie sieht die Situation in Deutschland aus? 

Das deutsche Bundesministerium für Finanzen teilt die Ansicht, dass Kryptowährungen den Charakter eines Zahlungsmittels haben, jedoch keine Währung sind und dadurch beim Tausch zwischen Bitcoin/Altcoins zu FIAT keine Mehrwertsteuer anfällt. Bitcoin und andere Kryptowährungen unterliegen nach derzeitigem deutschem Recht der Einkommensteuerpflicht. Das heißt, dass Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen direkt bzw. indirekt den Einkommenssteuersatz beeinflussen. Sofern keine zinstragende Veranlagung vorliegt, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft anzusehen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 

Achtung: Nicht nur der Transfer von Krypto zu FIAT, sondern auch der Transfer innerhalb zweier Kryptowährungen (z.B. Bitcoin zu IOTA) ist ein zu versteuernder Tausch. Denn aus steuerlicher Sicht liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Dies verkompliziert die korrekte Berechnung der Steuerschuld maßgeblich. 

Eine steuerliche Freigrenze liegt bei einem Gewinn bis höchstens € 600 im Jahr. 

Achtung: Diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen und ein Überschreiten führt zur Steuerpflicht des gesamten – nicht bloß den die Freigrenze übersteigenden – Betrages. 

Welche Informationen sind dabei für die Steuererklärung wichtig? 

  • Anschaffungsdatum und -zeit des Coins/Tokens 
  • Anschaffungskurs zum Zeitpunkt des Kaufs (Durchschnittlicher Marktwert – z.B. Coinmarketcap – oder genauer Kurswert der jeweiligen Börse) 
  • Genaue Menge 
  • Börse bzw. Plattform über die der Coin/Token erworben wurde 
  • Veräußerungsdatum und -zeit 
  • Veräußerungskurs zum Zeitpunkt des Verkaufs (Durchschnittlicher Marktwert – z.B. Coinmarketcap – oder genauer Kurswert der jeweiligen Börse) 
  • Berechnungsmethode 

Wie geht man am besten vor? 

  1. Als erstes gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen (Auf welchen Börsen wurde gehandelt? Wann haben Ein- und Auszahlungen stattgefunden? Welche Berechnungsmethode wird verwendet?) 
  1. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann man manuell alle Transaktionshistorien von jedem Exchange herunterladen, um damit zum Steuerberater zu gehen, was sehr wahrscheinlich einen hohen Zeitaufwand zur korrekten manuellen Berechnung und dementsprechende Kosten mit sich bringt. Jedoch gibt es auch Tools wie Blockpit www.blockpit.io, welche es ermöglichen die Transaktionen von den großen Exchanges per API Schnittstelle einzulesen und sich einen Report samt automatisierter Steuerberechnung ausgeben zu lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern aufgrund der optimierten Aufbereitung in Form einer PDF auch Kosten, falls im weiteren Schritt, auf zusätzlich steuerrechtliche Unterstützung gesetzt wird. 
  1. Berechnungsmethode wählen (hat man einmal eine Berechnungsmethode [FIFO, LIFO, …] gewählt, dann muss diese beibehalten werden, auch in den Folgejahren). Bei der First-in-first-out Methode wird der Coin einer jeweiligen virtuellen Währung der zuerst gekauft wurde auch wieder zuerst verkauft. Bei der Last-in-first-out Methode ist es so, dass der letzte erworbene Coin wieder als erstes veräußert wird. 
  1. Verluste aus Veräußerungen durch Kryptowährungen können direkt mit den Gewinnen gegengerechnet werden.  

Achtung: Nur mit Gewinnen aus Kryptowährungen! Nicht mit Aktiengewinnen, etc. 

  1. Im Falle der Verwendung von Blockpit fallen Punkt 3 und 4 weg, da diese Schritte durch das Tool erledigt werden. 
  1. Für welche Variante man sich auch entscheidet, der letzte Schritt ist es, seine Steuererklärung entweder in Papierform, online oder mit einem Steuerberater gemeinsam beim Finanzamt einzureichen. 

Warum ist die Dokumentation von Transaktionen so wichtig? 

Zum einen natürlich aufgrund der Steuerberechnung. Denn die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Im Verdachtsfall bei Steuerhinterziehung kann sogar 10 Jahre rückwirkend ermittelt werden. Wer also keine lückenlose Transaktionshistorie aufzeigen kann, wird auch Probleme haben, diese für eine plausible Steuerberechnung heranzuziehen.  

Ein zweiter, jedoch ebenso wichtiger Punkt ist, dass virtuelle Währungen künftig den Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie unterworfen werden. Demnach hat man bspw. als Finanzinstitut die Sorgfaltspflicht, dass entsprechende Zahlungseingänge über € 10.000 hinsichtlich Herkunft und Versteuerung zu verifizieren sind. Als Nutzer von virtuellen Währungen bin ich wiederum verpflichtet, die entsprechende Dokumentation und den Nachweis der Mittelherkunft zu erbringen. Bin ich als Nutzer/Bank-Kunde dazu nicht in der Lage, muss die Zahlung vom Finanzinstitut abgelehnt werden und der Hinweis wird an die Steuerbehörden weitergereicht. Ein “Auszahlen” von Kryptowährunsgewinnen ab einer gewissen Höhe wird daher nur mit einer entsprechenden Dokumentation möglich sein. 

 Wenn du wissen willst wie Kryptowährungen in der Einkommensteuererklärung eingetragen dann klick hier https://blog.blockpit.io/de/kryptow%C3%A4hrungsgewinne-in-der-einkommenssteuererkl%C3%A4rung-eintragen 

 Orginalpost mit steuerlicher Betrachtung auch für Österreich ist im Blog https://blog.blockpit.io/de/cryptocurrencies-in-the-tax-declaration auf www.blockpit.io zu finden. 

Abschließender Hinweis und Haftungsausschluss: 

Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen transparent und sauber zu dokumentieren. Diese Nachweise können und werden vom Finanzamt eingefordert werden. Die oben angeführten Informationen geben einen ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei individuellen Fragestellungen zu Kryptowährungen und Steuern empfehlen wir eine fachkundige Beratung. Der Seitenbetreiber (Straube IT GmbH), sowie auch die Blockpit GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. 

Veröffentlicht am: 28.05.2018